Umdenken ist angesagt. Das stupide Verbot von AdWords in der Affiliate-Marketing Kampagne muss in den Hintergrund rücken. Google ändert die Richtlinien zur Anzeigenschaltung in Google AdWords. Künftig dürfen andere Personen und Unternehmen auch Anzeigen auf markenrechtlich geschützte Begriffen schalten. Google führte die Neugestaltung der Richtlinien nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs durch. Am 14. September 2010 wird die neue Richtlinie in Kraft treten.
Der Europäische Gerichtshof musste sich mit Klagen von Markeninhabern wie Louis Vuitton befassen. Diese klagten gegen Google u.a. mit der Begründung, dass Buchungen von Marken durch unabhängige Personen und Unternehmen die Gefahr mitbringt, hier verstärkt Werbemöglichkeiten für Markenfälscher in Aussicht zu stellen. Die Entscheidung verlief zu Gunsten von Google. Google wird in Zukunft den Schutz von Marken nicht vernachlässigen. Jeder Markeninhaber kann weiterhin Beschwerde gegen Anzeigen einlegen und diese mit Begründung aus dem AdWords Pool entfernen lassen. Wie schnell es in der Praxis umgesetzt wird bleibt abzuwarten.
Bezug zum Affiliate-Marketing
Kann jeder auf Marken buchen, werden viele Konkurrenten auf die Bühne treten. Offensive Schlachten in den Sidebars der SERPs sind wohl zu erwarten. Vielleicht werden Konkurrenten sogar vor den eigentlichen Markeninhabern gelistet weil sie ein besseres Budget mitbringen. Merchants sollten unbedingt ihre Partnerprogramme soweit überarbeiten, dass zuverlässige Affiliates im SEM-Bereich auch auf die Marke buchen können. Mit diesem Vorgehen wird es möglich die Konkurrenten zu verdrängen. Affiliates arbeiten den Marken in die Hände, somit kommt am Ende immer noch der Gewinn bei raus. Dadurch kann es zwar passieren das auf Platz 1 und 2 Affiliates stehen, auf Platz 3 der Merchant und danach wieder alles Affiliates, aber immerhin bleiben alle Anzeigen beim eigenen Produkt.
Pauschal kann man dies nicht abtun. Natürlich muss jeder Merchant genaue Strategien erstellen. Falsch jedoch wäre ein weiteres Verbot von SEM fürs Partnerprogramm, da hierbei die Konkurrenten eine freie Bühne bekommen.
Google „Ja“ ist keine Freikarte
Affiliates dürfen nicht glauben jetzt auf jede Marke über die Partnerprogramme in AdWords Werbung schalten zu können. Selbst wenn die Buchung der Marke seitens Google gestattet ist, muss der Merchant noch lange nicht damit einverstanden sein. Ein Ausschluss vom Partnerprogramm wegen eines Verstoßes der dort beiliegenden Richtlinien oder wegen unerwünschtem Brandbidding steht den Merchants weiterhin offen. Google-Richtlinien sind bei all dem Jubelgeschrei und den aufkochenden Emotionen noch lange nicht alleinentscheidend fürs Affiliate-Marketing. Das eine hat mit anderen nichts gemeinsam. Man kann natürlich Werbung bei AdWords schalten und Brandbidding betreiben. Gegen die Anzeige kann der Merchant vorerst nichts tun, doch aus dem Programm im Netzwerk fliegt man eventuell sofort. Dann bringt die Anzeige auch nichts mehr.
Programm-Betreiber sollten jedoch auch bedenken, im Falle keiner Freigabe von Brandbidding, die Affiliates sogar an Konkurrenten mit Freigabe zu verlieren, wo diese dann auch auf die fremden Marken buchen könnten. Insgesamt ein sehr heikles Thema und es wird sich im September 2010 einiges bewegen. Wie die Realität am Ende aber wirklich gestaltet wird, zeigt sich. Über die rechtlichen Aspekte hinter diesem Thema hat Markus bereits im Thema „Brandeinbuchungen für SEM-Affiliates“ was geschrieben. Tony setzt im Beitrag „Google kippt Markenschutz in Europa“ ebenfalls ein paar Denkbeispiele in den Raum. Zahlreiche weitere Berichte die ich jetzt nicht alle verlinke lassen sich finden. In der nächsten Ausgabe vom SEM Kochstudio muss das Thema auch drin vorkommen. Es ist immerhin DAS Thema der kommenden Tage.
Vielleicht findet die Kommentarfunktion ja zu einigen interessanten Anregungen. Sicher gibt es hier haufenweise Meinungen und Ansichten.